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Vergleich der Vertonungen von Louis Hetsch (1832),
Robert Schumann (1847) und Hugo Wolf (1888)


Beim Vergleich der drei Liedfassungen muss man sich im Klaren sein, dass Hetsch für die Liedbeilage der Novelle komponiert hat und Schumann und Wolf losgelöst von der Novelle, von der Fassung des Gedichtbandes ausgegangen sind.
So kann man vermuten, Hetsch habe mehr an die Funktion des Gedichtes innerhalb der Novelle gedacht, Schumann und Wolf dagegen seien davon frei gewesen. Doch es ist anders.

Louis Hetsch legt ein durchkomponiertes Lied vor. Es lässt eher an eine Opernszene denken. Das will so garnicht zur Novelle passen, wo eigentlich von einer unbegleiteten Melodie die Rede ist. Die
Situation verlangt vielmehr nach einer einfachen, rührenden, vielleicht sogar sentimentalen Volksweise.
Hetsch hält sich akribisch an den Text der Vorlage, auch an dessen Metrik, die ihn z. B. zu Triolen zwingt, die die Einheit durchbrechen.

Schumann und der ihm folgende Wolf dagegen bieten Lieder, die durchaus auch ohne Begleitung gesungen werden könnten. Die Melodien erinnern an den in der Novelle erwarteten Volkston. Freilich sind die Klavierbegleitungen, deren Stimmführung und Harmonik von größter Bedeutung, und nur zum Schluss meint man trotz der dramatischeren Mittelteile einfachen Strophenliedern gelauscht zu haben. Schumanns und Wolfs detaillierte Kunst ist so unaufdringlich, dass sie kaum bewusst wahrgenommen wird. Weil beide eine in sich geschlossene Wirkung anstreben, ändern sie den Text, bügeln die eckigen Metren aus. Fast möchte man meinen, sie strebten einen typischen, einheitlichen Affekt an. Dazu passt Schumanns Tonart g-Moll, die traditionell mit Trauer gleichgesetzt wird. Man denke nur an die g-Moll-Arie Paminas aus der Zauberflöte.

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